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Rotes 07er-Kennzeichen erneut in Gefahr
Posted on Mittwoch, 16.Februar. @ 15:14:19 CET
Topic: allgemein
Offenbar geht es mal wieder der unter Youngtimerfans sehr beliebten 07er-Nummer an den Kragen: Die Altergrsgrenze für Fahrzeuge mit 07er-Nummer soll auf 30 Jahre heraufgesetzt werden. Der DEUVET, der an der Bereitstellung der beiden Möglichkeiten, einen Young- oder Oldtimer preiswerter als ein normales Kfz zu versichern und dafür auch steuerliche Vergünstigungen zu erhalten, braucht nun erneut die Unterstützung aller Oldtimerfreunde.

Hier die offizielle Pressemitteilung des DEUVET:

Rotes 07-Kennzeichen – 30 Jahre fest in Planung.

Die Reform der StVZO wird weiter in den Bundesländern diskutiert. Dennoch liegt dem DEUVET bereits der 1. Arbeitsentwurf aktuell vor. Damit kann sich der DEUVET schon in einer sehr frühen Phase des Entwurfsprozesses konstruktiv einbringen.

Aus dem Arbeitsentwurf geht klar hervor, dass der Gesetzgeber beabsichtigt, das rote 07-Kennzeichen nur noch für Fahrzeuge mit einem Mindestalter von 30 Jahren zuzuteilen.

Bislang unterschied das Zulassungsrecht klar zwischen den Begriffen „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ mit einem Einstiegsalter von 20 Jahren und „Oldtimer“ mit einem Mindestalter von 30 Jahren.

Fahrzeuge, die dem kraftfahrzeugtechnischen Kulturgut zuzurechnen sind – also mindestens 20 Jahre alt sind – können nach bisheriger Regelung für bestimmte Fahrten mit dem rotem 07-Kennzeichen bewegt werden.

Oldtimer – ab einem Alter von 30 Jahren – können mit H-Kennzeichen zugelassen werden.

Dies soll sich nach dem ersten Arbeitsentwurf der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nun zu Lasten der technischen Kulturgüter ändern.

In der neuen FZV werden die Begriffe Oldtimer und kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut unter einem einheitlichen Oldtimerbegriff zusammengefasst und das Mindestalter auf 30 Jahre festgelegt. Auf diesem einheitlichen Oldtimerbegriff sollen dementsprechend auch die neuen Regelungen für das rote 07-Kennzeichen aufbauen.

Der DEUVET fordert, dass Fahrzeuge ab einem Alter von 20 Jahren auch weiterhin ein rotes 07-Kennzeichen erhalten können. Die Begriffe Kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut und Oldtimer dürfen nicht vermischt werden.

Das rote 07-Kennzeichen dient insbesondere auch der teilweise sehr Kosten intensiven und aufwändigen Erhaltung und Pflege von Fahrzeugen, welche die 30-Jahresgrenze des H-Kennzeichens noch nicht erreicht haben. Es ermöglicht somit Fahrzeuge, die aus Altersgründen aus dem Alltagsbetrieb ausgeschieden sind, zu pflegen und zu restaurieren, bis ihnen mit 30 Jahren ein H-Kennzeichen als Oldtimer zugeteilt werden kann.

Durch die geplante Heraufsetzung des Mindestalters für die Zuteilung des roten 07-Kennzeichens würde die Überführung dieser Fahrzeuge in den Oldtimerstatus deutlich erschwert. Es ist zu befürchten, dass durch eine solche Regelung eine Vielzahl erhaltenswerter und kraftfahrzeugtechnisch bedeutender Youngtimer für die Nachwelt verloren wären.

Das darf nach Meinung des DEUVET nicht sein!

Der DEUVET fordert daher die Erhaltung der 20 Jahresgrenze für das rote 07-Kennzeichen.

Bitte beteiligen Sie sich an unseren Aktionen:

Sammeln Sie Unterschriften zur Erhaltung des roten 07-Kennzeichens für Youngtimer (Unterschriftenlisten unter www.deuvet.de).

Schreiben oder mailen Sie Ihrem zuständigen Bundes- und Landtagsabgeordneten. Fordern Sie von Ihren Volksvertretern, sich für Ihre Belange einzusetzen.

Informieren Sie andere Clubs über die Unterschriftenaktion des DEUVET.

Unterstützen Sie den DEUVET darin, die Interessen der Old- und Youngtimerszene auf politischer Ebene durchzusetzen.

Hier können Sie ein Blatt für die Unterschriftenaktion zum Erhalt der 07er Nummer herunterladen (PDF)

 
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